Urheber- & Medienrecht

Das Urheber- und Medienrecht ist ein vielschichtiger Bereich, der sich mit dem Schutz von kreativen Leistungen und ihrer Verwertung bzw. Nutzung genauso befasst wie mit dem Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, dem Bereich Rundfunk, Themen aus dem Online-Bereich und mit rechtlichen Aspekten von Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen.

Wir beraten und vertreten Sie in all diesen Bereichen mit viel Erfahrung und behalten dabei nicht nur Ihren aktuellen Sachverhalt, sondern all Ihre rechtlichen und ggfs. persönlichen Interessen in urheber- und medienrechtlicher Hinsicht im Blick.

Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht kann Rechtsanwalt Fabian Braches dabei gerade in diesem Bereich besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung einbringen. So sind wir in der Lage, Kreativschaffende und Unternehmen der Kreativbranche in urheberrechtlichen und medienrechtlichen Angelegenheiten optimal und immer mit dem richtigen Augenmaß zu beraten und zu vertreten.

Urheberrecht

Das Urheberrecht befasst sich mit dem Schutz von kreativen Leistungen („Werken“) einerseits und mit der Verwertung solcher Werke andererseits. Regelmäßig geht es dabei um den Schutz von Werken gegen unberechtigte Nutzungen und andere Urheberrechtsverletzungen. Das betrifft den einzelnen Urheber (z. B. Autor, Fotograf, Komponist, Grafiker etc.) genauso wie professionelle Verwerter und Nutzer von urheberrechtlich geschützten Werken allgemein.

Aus diesem Grund kümmern wir uns um alles, was mit Werken, ihrer Nutzung und der Verteidigung und Verwertung zu tun hat: geht es um die Frage, ob ein „Werk“ (Text, Grafik, Foto, Bild etc.) schutzfähig ist, sind wir genauso Ansprechpartner wie für alle Fragen rund um (Lizenz-) Verträge für die Erstellung und Verwertung von kreativen Inhalten (Bildlizenzen, Verlagsvertrag, Bandübernahme aber auch AGB etc.) inkl. aller Fragen zur Abrechnung und Durchsetzung von Lizenzgebühren.

Nicht zuletzt kümmern wir uns professionell um die Ahndung von Urheberrechtsverletzungen, z. B. im Falle von unberechtigten Nutzungen oder Bearbeitungen, unterbliebenen Nennungen (häufig auch „Credits“ genannt) etc. Und natürlich gehen wir gegen derartige Verletzungen Ihrer Rechte für Sie und immer in Abstimmung mit Ihnen angemessen vor: außergerichtlich mit Abmahnungen inkl. Unterlassungserklärungen, aber auch vor Gericht mit entsprechenden Klagen (Unterlassungsklage, Klage auf Zahlung angemessener Vergütung, Auskunft und/oder Schadensersatz) bzw., wenn es sehr eilt, natürlich auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Und sollte Ihnen die Verletzung von Urheberrechten vorgeworfen werden, kümmern wir uns auch darum gerne außergerichtlich und vor Gericht für Sie – solange der Vorwurf nicht „Filesharing“ lautet.

Medienrecht

Etwas anders gestaltet sich das Medienrecht, bei dem Fragen des Presserechts und Äußerungsrechts nicht selten mit Aspekten des Persönlichkeitsrechts zusammenprallen, vor allem wenn es um (unzulässige) Medienberichterstattung geht.

Denn nicht selten sind natürliche Personen, aber auch Unternehmen und Körperschaften etc. Gegenstand einer Berichterstattung in Wort und/oder Bild, die die Grenzen des Erlaubten (Meinungsfreiheit etc.) missachtet und teils massiv rechtswidrig in Persönlichkeits- und Unternehmenspersönlichkeitsrechte eingreift.

Ist das der Fall, gehen wir für Sie dagegen außergerichtlich (z. B. mit Abmahnungen) oder unmittelbar gerichtlich vor (z. B. einstweilige Verfügung, Klageverfahren) und setzen Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Berichtigung (Widerruf, Richtigstellung) oder Gegendarstellung, aber auch Auskunft und/oder Schadensersatz schnell, präzise und effizient durch.

Wichtig ist uns dabei, gegen derartige Rechtsverletzungen immer in Abstimmung mit Ihnen und mit angemessenen Mitteln vorzugehen: Denn unser Handlungsradius beschränkt sich im Presse- und Äußerungsrecht nicht auf das Ahnden von Rechtsverletzungen: Auch wenn Sie „Wind“ von einer anstehenden Veröffentlichung in den Medien bekommen haben, die Ihre (Persönlichkeits-) Rechte demnächst verletzen könnte, kümmern wir uns darum, derartige Veröffentlichungen effektiv zu unterbinden.

Dabei stehen wir Privatpersonen genauso zur Verfügung wie Medienunternehmen, denen dieser Vorwurf gemacht wird. Nur Unternehmen der Boulevard- und Regenbogenpresse finden sich nicht in unserem Mandantenkreis.

Veranstaltungsrecht / Eventrecht

Bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen (Events) jeglicher Art treffen viele rechtliche Aspekte aufeinander. Das gilt für Klein- oder Großveranstaltungen, B2B- oder Incentive-Events sowie für Veranstaltungen im Bereich Kunst, Kultur, Sport und Live-Entertainment.

Zu den dabei regelmäßig zu berücksichtigenden Rechtsbereichen zählen vor allem das Urheberrecht, spezielles Vertragsrecht, unter Umständen auch Gesellschaftsrecht, veranstaltungsspezifisches Versicherungs- und Steuer- und Haftungsrecht sowie Verwaltungsrecht.

Das Veranstaltungsrecht als echte Querschnittsmaterie erfordert deshalb in der Beratung von Veranstaltern, Dienstleistern, Künstlern oder Agenturen juristisches Spezialwissen in sehr unterschiedlichen Bereichen. Daneben ist praktisches Erfahrungswissen enorm wichtig, um Veranstaltungen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen zu geben bzw. für rechtliche Probleme praktikable Lösungen zu finden. Und das, wenn es erforderlich ist, auch „live vor Ort“.

Rechtsanwalt Fabian Braches verfügt als Dozent für Eventrecht über das notwendige Spezialwissen und die praktische Erfahrung in der rechtlichen Betreuung von Events. Das gilt von der ersten Idee für ein Event an, über die Planung und Durchführung einer Veranstaltung bis hin zur Abwicklung und ggfs. Durchsetzung von Forderungen nach dem Event, z. B. im Zusammenhang mit offenen Forderungen oder Haftungsansprüchen.

Dabei ist er mit seinem Team Ansprechpartner für alle relevanten rechtlichen Bereiche rund um Events: Neben den oben genannten Bereichen berät und vertritt er Sie im Markenrecht, Wettbewerbsrecht oder Titelschutz in Bezug auf die richtige Namensfindung („Naming“) für Veranstaltungen, aber auch in Bezug auf Fragen zur GEMA, KSK und GVL. Er prüft, erstellt und verhandelt Aufführungs-, Künstler und Engagement-Verträge, genauso wie auch Verträge mit Locations, Eventdienstleistern und Sponsoren und berät und vertritt Sie zu allen Rechtsfragen im Bereich Persönlichkeitsrechte, Bildrechte und Datenschutz.

Nicht zuletzt ist er kompetenter Ansprechpartner für das Betreiben einer Eventlocation oder wenn es um spezifische Fragen zu behördlichen Genehmigungen bei Veranstaltungen (Brandschutz, Jugendschutz, Natur- und Nachbarschutz, Sicherheitsrecht etc.) geht.

Strafrecht im Medienbereich

Auch im Urheber- und Medienrecht kann das Strafrecht eine Rolle spielen – direkt oder indirekt. Denn Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen führen in vielen Fällen nicht nur zu zivilrechtlichen Ansprüchen. Regelmäßig machen sich die Rechtsverletzer dadurch auch strafbar. Das ist vor allem dann der der Fall, wenn Urheberrechtsverletzungen bzw. Persönlichkeitsrechtsverletzungen systematisch erfolgen und dabei gewerbliche Ziele verfolgt werden (z. B. durch erfundene Interviews). Aber auch im Zusammenhang mit dem Recht am eigenen Bild (KUG) können schwerwiegende Rechtsverletzungen strafrechtliche Folgen haben.

Das Anstoßen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren kann dabei ein zivilrechtliches Verfahren unter Umständen effektiv flankieren.

Unabhängig davon, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Verletzungen von Medien- oder Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechten eingeleitet wurde oder ob Sie z. B. Strafanzeige wegen erheblicher Rechtsverletzungen in diesem Bereich stellen wollen: Wir stehen auch in dieser Situation gerne an Ihrer Seite.

Team

Fabian Braches Portrait
Fabian Braches Rechtsanwalt

Fabian Braches ist seit 2012 als Rechtsanwalt tätig.


Die Rechtsanwaltskammer Köln hat ihm aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen gestattet, die Bezeichnungen "Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht" (seit 2016) sowie "Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz" (seit 2019) zu führen.


Im Jahr 2023 wurde Fabian Braches vom Wirtschaftsmagazin Handelsblatt (in Kooperation mit dem US-Dienst "BEST LAWYERS") die Auszeichnung "Deutschlands Beste Anwälte - ONES TO WATCH" in der Kategorie "Gewerblicher Rechtsschutz" sowie in der Kategorie "Medien- und Urheberrecht" verliehen.


Seit Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt berät und vertritt er vor allem Unternehmen und Privatpersonen aus der Medien- und Entertainmentbranche – seit 2016 in der von ihm gegründeten Kanzlei EINS in Köln. Neben umfassender Beratung im Urheber- und Medienrecht, insbesondere im Werbe-, Film-, Fernseh- und Musikrecht und dem Recht der digitalen Medien, ist ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit der gewerbliche Rechtsschutz, vor allem das deutsche, europäische und internationale Markenrecht.


Vor der Gründung der Kanzlei EINS war Fabian Braches mehrere Jahre als Rechtsanwalt in der Medienrechtsboutique Scheuermann Westerhoff Strittmatter tätig, die vom Fachmagazin „The Legal500“ für den Bereich „Entertainment“ empfohlen wird. Zudem hat er mehrere Jahre in der Abteilung „Legal & Business Affairs“ der BRAINPOOL TV GmbH, einem der erfolgreichsten deutschen Medienunternehmen (u.a. tv total, STROMBERG), als Inhouse-Jurist gearbeitet.


Aufgrund seiner Branchenerfahrung aus unterschiedlichen Perspektiven ist er in der Lage, neben spezifischem Fachwissen auch unternehmerische Aspekte in seine anwaltliche Beratung einfließen zu lassen. Nicht zuletzt ist Fabian Braches nach einem LL.M.-Studium „Entertainment Law“ an der University of Westminster (London) in der Lage, ohne Sprachbarrieren in englischer Sprache fachspezifisch zu beraten.


Ausbildung:


RA Braches stammt ursprünglich aus Bonn. Er absolvierte sein Jurastudium an den Universitäten in Greifswald und Münster (Schwerpunkt Informations- Telekommunikations- und Medienrecht – Prof. Dr. Thomas Hoeren) und sein Rechtsreferendariat mit presse- und urheberrechtlichen Schwerpunkten am Landgericht Köln.


Veröffentlichungen:



2020 "Markenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows", Teil II - Verwendung von Spielen in TV-Shows - Benutzung als Marke?", IP-Rechtsberater (IPRB) 2020, 108-112


2020 "Markenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von
nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows", Teil I - Markenrechtlicher Schutz von Spielen", IP-Rechtsberater (IPRB) 2020, 85-90



2019 „Urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows“, IP-Rechtsberater (IPRB) 2019, 139-144


2007 Problemfelder und Lösungsmöglichkeiten bei der juristischen Umsetzung von Domain-Sharing“, in: Backhaus / Hoeren (Hrsg.), Marken im Internet, Herausforderungen und rechtliche Grenzen für das Marketing, Vahlen 2007


Bisherige Dozententätigkeiten:


Dozent für Event- und Messerecht im Rahmen von Tagesseminaren sowie i.R.d. Studiengangs „Bachelor Eventmanagement und Messemanagement (B.Sc.)“ und des berufsbegleitenden Masterstudiengangs „Eventmarketing / Messen / Live-Kommunikation (MBA)“ (jeweils Studieninstitut für Kommunikation, Düsseldorf / TU Chemnitz)


Lehrbeauftragter „Medienrecht“ i.R.d. Studiengangs Medien- und Kommunikationsmanagement (B.A.); Hochschule Fresenius (Düsseldorf)


Tagesseminare, Vorträge und In-House-Schulungen zu allen von der Kanzlei angebotenen Themen

Esma kocaman
Esma Kocaman Bürovorsteherin / Rechtsanwaltsfachangestellte

Frau Esma Kocaman leitet als Bürovorsteherin das Sekretariat der Kanzlei EINS und ist für unsere Mandanten stets die erste Ansprechpartnerin.


Als ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung verantwortet Frau Kocaman kanzleiintern die Bereiche


• Mandantenbetreuung
• Büroorganisation, EDV und Buchhaltung
• Personaleinsatz - und Personalführung
• Termin- und Fristenkontrolle



Unsere Mandanten unterstützt Frau Kocaman zudem in den folgenden Bereichen:


• Inkasso (Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung)
• Markenanmeldung / Korrespondenz mit den Markenämtern
• Begleitung von GmbH-Gründungen und Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen
• Royalty Management für Künstler (u.a. Lizenzabrechnung und Buchhaltung)


Frau Kocaman kommuniziert mit unseren Mandanten in deutscher, englischer und türkischer Sprache.


Bis zu ihrem Eintritt in die Kanzlei EINS im Jahr 2019 war Frau Kocaman für fast acht Jahre in einer Kölner Medienrechtsboutique ebenfalls als Bürovorsteherin tätig und verantwortete auch dort u.a. die oben genannten Fachbereiche.


Derzeit nimmt Frau Kocaman an dem von der Rechtsanwaltskammer Köln durchgeführten Fortbildungslehrgang zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Rechtsfachwirtin“ teil. Ziel dieser Fortbildung ist die Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten in allen nichtanwaltlichen Aufgabenfeldern einschließlich der Verwaltung, Organisation und Leitung der Kanzlei.

Kontakt

Wir bieten Ihnen individuelle Beratung zu allen Rechtsfragen in den Bereichen Medien und Entertainment. Wenn Sie uns konsultieren möchten oder Fragen in Bezug auf unsere Rechtsgebiete und Leistungen haben, rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie das nebenstehende Kontaktformular. Wir melden uns so schnell wie möglich zurück, um alle weiteren Schritte gemeinsam mit Ihnen zu besprechen.

Kanzlei EINS®| Medien- und Entertainmentrecht


EINS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dürener Str. 266
50935 Köln


T: 0221 - 340 919 90
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