Medienwirtschaftsrecht

Arbeit von Kreativen, von Agenturen und Unternehmen im Kreativbereich findet nicht im luftleeren Raum statt. Neben Rahmenbedingungen für die kreative Arbeit aus dem Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht spielen auch viele andere rechtliche Aspekte eine Rolle, die man vielleicht zunächst nicht so sehr im Fokus hat: Fragen zur Beschäftigung von (freien) Mitarbeitern, Fragen rund um das Thema Rechtsform für eine Agentur oder Unternehmen, aber auch vermeintlich Banales wie (gewerbliches) Mietrecht.

Damit auch im rechtlichen Alltag rund um die Kreativarbeit herum nichts schief geht, kümmern wir uns für Sie gerne auch um diese Themen. Denn ist die rechtliche Alltagsbasis gesichert, können nicht „plötzlich“ rechtliche Probleme entstehen, die dann nur Zeit, Geld und Nerven kosten und damit der eigentlichen Arbeit massiv im Weg stehen.

Medien-Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht spielt im kreativen Umfeld häufiger eine Rolle, als man gemeinhin meint: Stellen müssen diskriminierungsfrei ausgeschrieben werden, ab einer bestimmten Unternehmensgröße gilt bei einer Kündigung das Kündigungsschutzgesetz. Und auch gesetzliche Vorschriften zu Teilzeit, Mutterschutz, Elterngeld und gesetzliche Regelungen zur Ausbildung etc. können für Arbeitgeber zu beachten sein, Arbeitnehmer von diesen Regeln profitieren.

Dabei ist das Arbeitsrecht gerade im kreativen Umfeld nicht nur ein Thema für „Arbeitgeber“ wie Agenturen und Unternehmen. Auch Freelancer kann das Arbeitsrecht – und das Sozialversicherungsrecht! – betreffen. Das gilt vor allem für „feste Freie“, die dauerhaft für eine Agentur oder ein Unternehmen bzw. nur länger für die Dauer eines Projekts arbeiten – Stichwort Scheinselbstständigkeit.

Deswegen sind wir für Kreative, Agenturen und Unternehmen auch Ansprechpartner im Medien-Arbeitsrecht. Wir prüfen und gestalten Verträge über Zusammenarbeit (Arbeitsverträge, Freelance-Verträge etc.), kümmern uns um alle arbeitsrechtlichen Fragen, die vor und in einer Zusammenarbeit bzw. im Arbeitsverhältnis entstehen können (Kündigungsschutz, Urlaub, Arbeitszeugnis etc.) und haben dabei immer besondere Konstellationen im Blick, die sich im Umfeld kreativer Arbeit ergeben können (z.B. KSK). Und sollte es notwendig werden, vertreten wir Sie auch vor dem Arbeitsgericht.

Gesellschaftsrecht

Wo sich mehrere Personen zusammentun, um zusammen zu arbeiten, tritt schnell das Gesellschaftsrecht auf den Plan. In vielen Fällen ist eine formal reglementierte Gesellschaftsgründung notwendig (z.B. bei einer GmbH). Aber nicht selten wird man gerade im kreativen Umfeld auch Teil einer Gesellschaft, ohne dass man sich darüber im Klaren ist, z.B. bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Dessen sollte man sich bewusst sein und sich im besten Fall entscheiden, einem Projekt, einer Agentur oder einem Unternehmen von vornherein eine passende (gesellschafts-)rechtliche Form zu geben. So besteht die Chance, der Zusammenarbeit exakt die Rechtsform zu geben, die den eigenen Wünschen und konkreten Anforderungen gerecht wird, z.B. im Hinblick auf Beteiligung am „Aufwand“, aber auch am Gewinn und vor allem im Hinblick auf Haftungsrisiken (z.B. mit einer beschränkten Haftung der GmbH gegenüber unbeschränkter persönlicher Haftung in einer GbR).

Exakt dabei unterstützen wir Sie. Wir klären mit Ihnen sehr genau, was Sie vorhaben und welche Rechtsform sich dafür am besten eignet. Wir unterstützen aber auch dabei, der gewählten Gesellschaft ein „Gesicht“ zu geben, z.B. mit individuellen Gesellschaftsverträgen. Deshalb erstellen, prüfen und verhandeln wir Gesellschaftsverträge bzw. Satzungen, aber beispielsweise auch Geschäftsführerverträge. Und nicht zuletzt helfen wir Ihnen natürlich auch, wenn es in einer Gesellschaft zu Streitigkeiten kommt: Entweder mit konstruktiven außergerichtlichen Lösungen oder mit rechtlichen Schritten vor Gericht, wenn es nicht anders geht.

Gewerbliches Mietrecht

Wer ein Unternehmen gründet oder eine Agentur – egal welcher Größe –, wer eine Werkstatt benötigt oder ein Atelier, benötigt dafür Räume – ob klassische Bürofläche, Ladenbüro oder Gewerberäume, die als Shop oder z.B. als Showroom genutzt werden.

Für die Anmietung von Büros oder Ladenflächen etc. gilt dann meist Gewerbe(raum)mietrecht, das deutlich weniger mieterfreundlich ist als das Mietrecht, das für Wohnraum gilt. Hinzu kommt: das Gesetz regelt in diesem Bereich deutlich weniger Rechte und Pflichten als das Wohnraummietrecht. Die Spielräume für (ungünstige) Regelungen im Mietvertrag sind deshalb in diesem Kontext groß.

Weil uns bewusst ist, dass auch und gerade in diesem Bereich viele Kreative, Agenturen und Unternehmen rechtliche Unterstützung benötigen – bestenfalls von einem Rechtsanwalt, der auch ihr „Business“ versteht – kümmern wir uns gerne auch um Fragen zum Gewerbemietrecht.

Wir klären in sog. Mischmietverhältnissen mit gleichzeitiger Wohn- und Gewerbenutzung, wann welche Vorschriften gelten, oder unterstützen im Vorfeld eines geplanten Mietverhältnisses beim Abschluss eines sog. Letter of Intent. Wir prüfen und gestalten passende (Gewerbe-)Mietverträge unter Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten, klären Vertragslaufzeiten, Options- und Kündigungsrechte. Genauso analysieren oder gestalten wir Konkurrenz- und Sortimentsschutzklausel und überprüfen Regelungen zu Mietanpassung, zu Betriebskosten, zu Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten oder Schönheitsreparaturen.

Nicht zuletzt unterstützen wir Sie im Zusammenhang mit der (vorzeitigen) Kündigung oder Aufhebung eines Mietvertrages und streiten in allen Fällen notfalls auch vor Gericht, wenn eine einvernehmliche Lösung mit dem (Ver-)Mieter oder auch einem Makler nicht möglich ist.

Steuerberatung (Kooperation)

Geht es um wirtschaftliche bzw. wirtschaftsrechtliche Aspekte in der Rechtsberatung, ist das Thema Steuern und Steuerberatung nicht weit. Klar ist: In der Beratung unserer Mandanten haben wir steuerliche und steuerrechtliche Aspekte immer mit im Blick, können aber keine explizite steuerrechtliche Beratung oder Steuerberatung anbieten.

Benötigen Sie explizit steuerrechtliche Unterstützung oder sind Sie auf der Suche nach einem Steuerberater, der sich mit den Anliegen und Bedürfnissen der Kreativ-Branche auskennt, vermitteln wir gerne Kontakt zu entsprechend spezialisierten Anwaltskollegen oder Steuerberatern aus unserem Netzwerk, mit denen wir bei Bedarf natürlich gerne Hand in Hand zusammenarbeiten. Denn die Grenzen seiner fachlichen Kompetenz zu kennen und Sie bei Bedarf an spezialisierte Kollegen zu verweisen, ist unserer Meinung nach Teil professioneller Rechtsberatung.

Team

Fabian Braches Portrait
Fabian Braches Rechtsanwalt

Fabian Braches ist seit 2012 als Rechtsanwalt tätig.


Die Rechtsanwaltskammer Köln hat ihm aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen gestattet, die Bezeichnungen "Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht" (seit 2016) sowie "Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz" (seit 2019) zu führen.


Im Jahr 2023 wurde Fabian Braches vom Wirtschaftsmagazin Handelsblatt (in Kooperation mit dem US-Dienst "BEST LAWYERS") die Auszeichnung "Deutschlands Beste Anwälte - ONES TO WATCH" in der Kategorie "Gewerblicher Rechtsschutz" sowie in der Kategorie "Medien- und Urheberrecht" verliehen.


Seit Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt berät und vertritt er vor allem Unternehmen und Privatpersonen aus der Medien- und Entertainmentbranche – seit 2016 in der von ihm gegründeten Kanzlei EINS in Köln. Neben umfassender Beratung im Urheber- und Medienrecht, insbesondere im Werbe-, Film-, Fernseh- und Musikrecht und dem Recht der digitalen Medien, ist ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit der gewerbliche Rechtsschutz, vor allem das deutsche, europäische und internationale Markenrecht.


Vor der Gründung der Kanzlei EINS war Fabian Braches mehrere Jahre als Rechtsanwalt in der Medienrechtsboutique Scheuermann Westerhoff Strittmatter tätig, die vom Fachmagazin „The Legal500“ für den Bereich „Entertainment“ empfohlen wird. Zudem hat er mehrere Jahre in der Abteilung „Legal & Business Affairs“ der BRAINPOOL TV GmbH, einem der erfolgreichsten deutschen Medienunternehmen (u.a. tv total, STROMBERG), als Inhouse-Jurist gearbeitet.


Aufgrund seiner Branchenerfahrung aus unterschiedlichen Perspektiven ist er in der Lage, neben spezifischem Fachwissen auch unternehmerische Aspekte in seine anwaltliche Beratung einfließen zu lassen. Nicht zuletzt ist Fabian Braches nach einem LL.M.-Studium „Entertainment Law“ an der University of Westminster (London) in der Lage, ohne Sprachbarrieren in englischer Sprache fachspezifisch zu beraten.


Ausbildung:


RA Braches stammt ursprünglich aus Bonn. Er absolvierte sein Jurastudium an den Universitäten in Greifswald und Münster (Schwerpunkt Informations- Telekommunikations- und Medienrecht – Prof. Dr. Thomas Hoeren) und sein Rechtsreferendariat mit presse- und urheberrechtlichen Schwerpunkten am Landgericht Köln.


Veröffentlichungen:



2020 "Markenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows", Teil II - Verwendung von Spielen in TV-Shows - Benutzung als Marke?", IP-Rechtsberater (IPRB) 2020, 108-112


2020 "Markenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von
nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows", Teil I - Markenrechtlicher Schutz von Spielen", IP-Rechtsberater (IPRB) 2020, 85-90



2019 „Urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows“, IP-Rechtsberater (IPRB) 2019, 139-144


2007 Problemfelder und Lösungsmöglichkeiten bei der juristischen Umsetzung von Domain-Sharing“, in: Backhaus / Hoeren (Hrsg.), Marken im Internet, Herausforderungen und rechtliche Grenzen für das Marketing, Vahlen 2007


Bisherige Dozententätigkeiten:


Dozent für Event- und Messerecht im Rahmen von Tagesseminaren sowie i.R.d. Studiengangs „Bachelor Eventmanagement und Messemanagement (B.Sc.)“ und des berufsbegleitenden Masterstudiengangs „Eventmarketing / Messen / Live-Kommunikation (MBA)“ (jeweils Studieninstitut für Kommunikation, Düsseldorf / TU Chemnitz)


Lehrbeauftragter „Medienrecht“ i.R.d. Studiengangs Medien- und Kommunikationsmanagement (B.A.); Hochschule Fresenius (Düsseldorf)


Tagesseminare, Vorträge und In-House-Schulungen zu allen von der Kanzlei angebotenen Themen

Esma kocaman
Esma Kocaman Bürovorsteherin / Rechtsanwaltsfachangestellte

Frau Esma Kocaman leitet als Bürovorsteherin das Sekretariat der Kanzlei EINS und ist für unsere Mandanten stets die erste Ansprechpartnerin.


Als ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung verantwortet Frau Kocaman kanzleiintern die Bereiche


• Mandantenbetreuung
• Büroorganisation, EDV und Buchhaltung
• Personaleinsatz - und Personalführung
• Termin- und Fristenkontrolle



Unsere Mandanten unterstützt Frau Kocaman zudem in den folgenden Bereichen:


• Inkasso (Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung)
• Markenanmeldung / Korrespondenz mit den Markenämtern
• Begleitung von GmbH-Gründungen und Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen
• Royalty Management für Künstler (u.a. Lizenzabrechnung und Buchhaltung)


Frau Kocaman kommuniziert mit unseren Mandanten in deutscher, englischer und türkischer Sprache.


Bis zu ihrem Eintritt in die Kanzlei EINS im Jahr 2019 war Frau Kocaman für fast acht Jahre in einer Kölner Medienrechtsboutique ebenfalls als Bürovorsteherin tätig und verantwortete auch dort u.a. die oben genannten Fachbereiche.


Derzeit nimmt Frau Kocaman an dem von der Rechtsanwaltskammer Köln durchgeführten Fortbildungslehrgang zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Rechtsfachwirtin“ teil. Ziel dieser Fortbildung ist die Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten in allen nichtanwaltlichen Aufgabenfeldern einschließlich der Verwaltung, Organisation und Leitung der Kanzlei.

Kontakt

Wir bieten Ihnen individuelle Beratung zu allen Rechtsfragen in den Bereichen Medien und Entertainment. Wenn Sie uns konsultieren möchten oder Fragen in Bezug auf unsere Rechtsgebiete und Leistungen haben, rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie das nebenstehende Kontaktformular. Wir melden uns so schnell wie möglich zurück, um alle weiteren Schritte gemeinsam mit Ihnen zu besprechen.

Kanzlei EINS®| Medien- und Entertainmentrecht


EINS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dürener Str. 266
50935 Köln


T: 0221 - 340 919 90
F: 0221 - 340 919 91
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