IT- & Datenschutzrecht

Die Digitalisierung macht natürlich keinen Halt vor der Medien- und Kreativwirtschaft. Ganz im Gegenteil: Gerade die digitale Verfügbarkeit kreativer Inhalte (wie etwa Musik, Filme, Fotos etc.) stellt die Branche immer wieder vor neue (rechtliche) Herausforderungen und bietet zugleich nahezu täglich neue digitale Verwertungsmöglichkeiten.

Auch ansonsten ist der Alltag von vielen Unternehmen der Kreativbranche, von Agenturen und Kreativen mittlerweile stark digitalisiert. Ohne Internet, mehr oder weniger spezielle Software-Lösungen (SaaS, Cloud etc.) funktioniert heute gerade im kreativen Umfeld nicht mehr viel.

Dabei gilt es neben den Besonderheiten des IT-Rechts stets auch den Aspekt „Datenschutz“ mit zu berücksichtigen. Spätestens seit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt dies vor allem auch für „Einzelkämpfer“ und kleinere Unternehmen und Agenturen aus der Kreativwirtschaft.

Aus diesem Grund sind wir für unsere Mandanten auch der richtige Ansprechpartner bei der Umsetzung digitaler Geschäftsmodelle im Kreativbereich und wenn es um Themen aus den Bereichen Programmierung und Nutzung bzw. Lizenzierung von Software, Internet und Domains und Datenschutz geht.

Auch insoweit verstehen wir uns nicht nur als Rechtsberater und -vertreter, sondern vor allem auch als Dienstleister und „Legal Manager“, die sich um die Belange ihrer Mandanten immer auch unter ökonomischen Aspekten kümmern.

IT-Recht

Das sog. „Recht der Informationstechnologie“, kurz „IT-Recht“ ist ein weites Feld. Zugleich ist das IT-Recht eine Querschnittsmaterie, bei der – je nach Fragestellung – sehr unterschiedliche rechtliche Disziplinen zusammenspielen können: das Urheberrecht, aber genauso auch das Wettbewerbsrecht, das Datenschutzrecht und das AGB-Recht bzw. vor allem: das Vertragsrecht. Das macht den Bereich IT-Recht für alle, die mit ihm in Berührung kommen, komplex und fundierte rechtliche Beratung und Begleitung somit sinnvoll und notwendig.

Aus diesem Grund unterstützen wir etablierte Unternehmen und Start-ups der Kreativbranche, aber auch Agenturen und Kreative im IT-Recht, u.a. im Zusammenhang mit der Planung und rechtlichen Umsetzung von digitalen Geschäftsmodellen und bei der Implementierung von Soft- und Hardwarelösungen (einschließlich „Software-as-a-Service (SaaS))“.

Wir unterstützen Sie zudem im Zusammenhang mit der Erstellung und Prüfung von Softwarelizenzverträgen oder der Überlassung von Hardware und sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um Verträge mit Entwicklern (z.B. Software-, Web-, App- und Spiele-Entwicklern) oder Webdesignern geht oder bei Verträgen im Bereich IT-Dienstleistungen (z.B. „Service-Level-Agreements“). Wir prüfen und erstellen Softwareerstellungs- und -lizenzverträge, Vertriebs- und Überlassungsverträge sowie umfangreiche IT-Projektverträge.

Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist dabei in erster Linie das Vertragsrecht – die Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen. Bei Bedarf vertreten wir Sie aber natürlich auch gerichtlich, beispielsweise bei Softwareverletzungsprozessen zur Durchsetzung Ihrer Unterlassungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche.

Domainrecht

Domains haben häufig eine nicht zu unterschätzende strategische und damit wirtschaftliche Bedeutung. Denn gerade im Hinblick auf die Vermarktung von Waren und Dienstleistungen ist „die“ passende Domain heute nahezu unverzichtbar.

Neben dem Urheberrecht und gewerblichen Schutzrechten wie Marken, Titeln, Designs und Patenten sind Domains somit häufig ein wichtiger unternehmerischer Vermögenswert. Dieses „Asset“ gilt es auch aus rechtlicher Sicht zu schaffen und durch geeignete rechtliche Maßnahmen aufrechtzuerhalten, notfalls durch die außergerichtliche oder gerichtliche Inanspruchnahme Dritter.

Sich im Vorfeld von oder im Zusammenhang mit Produkt- oder Markenentwicklungen, aber auch im Rahmen der Planung von Kreativprojekten im Hinblick auf mögliche marken-, namens- und domainrechtliche Aspekte beraten zu lassen, ist sinnvoll, um möglichen Domainstreitigkeiten (Abmahnungen, Schadensersatzansprüchen etc.) von vornherein aus dem Weg zu gehen. Aber auch die effektive Verteidigung von Marken- oder Namensrechten, die sich in Domains niederschlagen, ist sowohl für Unternehmen als auch Agenturen und Einzelpersonen enorm wichtig.

Deshalb unterstützen wir Sie gerne durch effektives Domain-Consulting und Domain-Management einerseits, aber auch im Zusammenhang mit der Registrierung und dem Transfer von Domains. Natürlich sind wir aber auch behilflich, wenn Verträge rund um Domains benötigt werden (Domain-Übertragungsvertrag, Domain-Kaufvertrag, Domain-Sharing etc.).

Nicht zuletzt beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich – auch gegenüber Domainregistrierungsstellen wie der DENIC – und vor Gericht im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen rund um das Thema Domain: Wir gehen in Ihrem Namen gegen Rechtsverletzungen Dritter vor, mithilfe von Abmahnung, einstweiliger Verfügung und Klageverfahren ebenso wie im Rahmen von alternativen Streitbeilegungsverfahren bzw. (internationalen) Schiedsgerichtsverfahren (z.B. WIPO- und UDRP-Verfahren). Soweit erforderlich, veranlassen wir Dispute-Einträge bei der DENIC und sind auch Ihr Ansprechpartner, wenn Ihnen im Zusammenhang mit der Nutzung einer Domain Rechtsverletzungen vorgeworfen werden.

E-Commerce, Social Media etc.

Auch in der Kommunikation und im Online-Vertrieb im weitesten Sinne gelten in der digitalisierten Welt besondere Regelungen.

Während sich rechtliche Fragen zur Online-Kommunikation über Webseiten, Newsletter und Social Media (Anzeigen, Posts, Gewinnspiele und Influencer!) vor allem im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Äußerungsrecht abspielen, gelten für den sog. elektronischen Geschäftsverkehr besondere (vertrags-)rechtliche Regeln: Für Verträge, die über eine Webseite oder per E-Mail mit Privatpersonen abgeschlossen werden (Fernabsatzvertrag), gelten beispielsweise besondere gesetzliche Widerrufsrechte und Belehrungspflichten, die die „Offline-Welt“ nicht kennt. Über solche besonderen Rechte und Regelungen muss ein Verbraucher korrekt aufgeklärt werden, AGB müssen entsprechend dazu passende Regelungen enthalten – eine rechtlich komplexe Gemengelage. Werden diese Regeln nicht eingehalten, drohen u.a. Abmahnungen und Schadenersatzforderungen von Mitbewerbern und Behörden.

Damit Sie im Bereich E-Commerce, Online-Vertrieb und digitaler Kommunikation auf der sicheren Seite sind und bleiben, kümmern wir uns für Online-Shops und andere Online-Dienste u.a. um die Gestaltung von rechtskonformen AGB und/oder Widerrufsbelehrungen, aber auch um die Ausgestaltung von Plattformverträge etc. Nicht zuletzt sind wir auch für Sie da, wenn Sie gegen Rechtsverletzungen Ihrer Mitbewerber in diesem Kontext vorgehen wollen oder Unterstützung benötigen, weil Ihnen eine solche Rechtsverletzung vorgeworfen wird.

Datenschutz

Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen betreffen nahezu jeden Bereich des unternehmerischen Handelns. Ob kleines Unternehmen, großes Unternehmen, kleine oder große Agentur oder „Einzelkämpfer“ im besten Sinne: Spätestens seit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommen alle mit dem Thema Datenschutz in Berührung.

Das kann einzelne Aspekte des Datenschutzes betreffen wie z.B. das Erfordernis einer datenschutzrechtskonformen Webseite inklusive ordnungsgemäßer Datenschutzerklärung, das Bereithalten bestimmter Hinweise und Einholen erforderlicher Einwilligungserklärungen. Je nach Unternehmensgröße und Art und Umfang der Datennutzung ist neben dem Abschluss datenschutzrechtlicher Verträge mit nahezu allen Dritten (u.a. zur Auftragsdatenverarbeitung) aber auch die Erstellung eines ordnungsgemäßen Verarbeitungsverzeichnisses zwingend. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein gesonderter Datenschutzbeauftragter (intern oder extern) zu benennen.

Wir beraten Sie punktuell, bei der Prüfung und Erstellung individueller Verträge und in einzelnen Projekten. Auf Wunsch prüfen wir im Rahmen eines „Datenschutz-Audits“ auch sämtliche Geschäftsvorgänge unserer Mandanten und entwickeln darauf aufbauend ein umfassendes Datenschutz-Konzept inklusive Maßnahmenplan, den wir dann gemeinsam mit unseren Mandanten – u.a. durch Erstellung von internen Datenschutz-Richtlinien – umsetzen.

Team

Fabian Braches Portrait
Fabian Braches Rechtsanwalt

Fabian Braches ist seit 2012 als Rechtsanwalt tätig.


Die Rechtsanwaltskammer Köln hat ihm aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen gestattet, die Bezeichnungen "Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht" (seit 2016) sowie "Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz" (seit 2019) zu führen.


Im Jahr 2023 wurde Fabian Braches vom Wirtschaftsmagazin Handelsblatt (in Kooperation mit dem US-Dienst "BEST LAWYERS") die Auszeichnung "Deutschlands Beste Anwälte - ONES TO WATCH" in der Kategorie "Gewerblicher Rechtsschutz" sowie in der Kategorie "Medien- und Urheberrecht" verliehen.


Seit Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt berät und vertritt er vor allem Unternehmen und Privatpersonen aus der Medien- und Entertainmentbranche – seit 2016 in der von ihm gegründeten Kanzlei EINS in Köln. Neben umfassender Beratung im Urheber- und Medienrecht, insbesondere im Werbe-, Film-, Fernseh- und Musikrecht und dem Recht der digitalen Medien, ist ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit der gewerbliche Rechtsschutz, vor allem das deutsche, europäische und internationale Markenrecht.


Vor der Gründung der Kanzlei EINS war Fabian Braches mehrere Jahre als Rechtsanwalt in der Medienrechtsboutique Scheuermann Westerhoff Strittmatter tätig, die vom Fachmagazin „The Legal500“ für den Bereich „Entertainment“ empfohlen wird. Zudem hat er mehrere Jahre in der Abteilung „Legal & Business Affairs“ der BRAINPOOL TV GmbH, einem der erfolgreichsten deutschen Medienunternehmen (u.a. tv total, STROMBERG), als Inhouse-Jurist gearbeitet.


Aufgrund seiner Branchenerfahrung aus unterschiedlichen Perspektiven ist er in der Lage, neben spezifischem Fachwissen auch unternehmerische Aspekte in seine anwaltliche Beratung einfließen zu lassen. Nicht zuletzt ist Fabian Braches nach einem LL.M.-Studium „Entertainment Law“ an der University of Westminster (London) in der Lage, ohne Sprachbarrieren in englischer Sprache fachspezifisch zu beraten.


Ausbildung:


RA Braches stammt ursprünglich aus Bonn. Er absolvierte sein Jurastudium an den Universitäten in Greifswald und Münster (Schwerpunkt Informations- Telekommunikations- und Medienrecht – Prof. Dr. Thomas Hoeren) und sein Rechtsreferendariat mit presse- und urheberrechtlichen Schwerpunkten am Landgericht Köln.


Veröffentlichungen:



2020 "Markenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows", Teil II - Verwendung von Spielen in TV-Shows - Benutzung als Marke?", IP-Rechtsberater (IPRB) 2020, 108-112


2020 "Markenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von
nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows", Teil I - Markenrechtlicher Schutz von Spielen", IP-Rechtsberater (IPRB) 2020, 85-90



2019 „Urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows“, IP-Rechtsberater (IPRB) 2019, 139-144


2007 Problemfelder und Lösungsmöglichkeiten bei der juristischen Umsetzung von Domain-Sharing“, in: Backhaus / Hoeren (Hrsg.), Marken im Internet, Herausforderungen und rechtliche Grenzen für das Marketing, Vahlen 2007


Bisherige Dozententätigkeiten:


Dozent für Event- und Messerecht im Rahmen von Tagesseminaren sowie i.R.d. Studiengangs „Bachelor Eventmanagement und Messemanagement (B.Sc.)“ und des berufsbegleitenden Masterstudiengangs „Eventmarketing / Messen / Live-Kommunikation (MBA)“ (jeweils Studieninstitut für Kommunikation, Düsseldorf / TU Chemnitz)


Lehrbeauftragter „Medienrecht“ i.R.d. Studiengangs Medien- und Kommunikationsmanagement (B.A.); Hochschule Fresenius (Düsseldorf)


Tagesseminare, Vorträge und In-House-Schulungen zu allen von der Kanzlei angebotenen Themen

Esma kocaman
Esma Kocaman Bürovorsteherin / Rechtsanwaltsfachangestellte

Frau Esma Kocaman leitet als Bürovorsteherin das Sekretariat der Kanzlei EINS und ist für unsere Mandanten stets die erste Ansprechpartnerin.


Als ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung verantwortet Frau Kocaman kanzleiintern die Bereiche


• Mandantenbetreuung
• Büroorganisation, EDV und Buchhaltung
• Personaleinsatz - und Personalführung
• Termin- und Fristenkontrolle



Unsere Mandanten unterstützt Frau Kocaman zudem in den folgenden Bereichen:


• Inkasso (Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung)
• Markenanmeldung / Korrespondenz mit den Markenämtern
• Begleitung von GmbH-Gründungen und Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen
• Royalty Management für Künstler (u.a. Lizenzabrechnung und Buchhaltung)


Frau Kocaman kommuniziert mit unseren Mandanten in deutscher, englischer und türkischer Sprache.


Bis zu ihrem Eintritt in die Kanzlei EINS im Jahr 2019 war Frau Kocaman für fast acht Jahre in einer Kölner Medienrechtsboutique ebenfalls als Bürovorsteherin tätig und verantwortete auch dort u.a. die oben genannten Fachbereiche.


Derzeit nimmt Frau Kocaman an dem von der Rechtsanwaltskammer Köln durchgeführten Fortbildungslehrgang zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Rechtsfachwirtin“ teil. Ziel dieser Fortbildung ist die Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten in allen nichtanwaltlichen Aufgabenfeldern einschließlich der Verwaltung, Organisation und Leitung der Kanzlei.

Kontakt

Wir bieten Ihnen individuelle Beratung zu allen Rechtsfragen in den Bereichen Medien und Entertainment. Wenn Sie uns konsultieren möchten oder Fragen in Bezug auf unsere Rechtsgebiete und Leistungen haben, rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie das nebenstehende Kontaktformular. Wir melden uns so schnell wie möglich zurück, um alle weiteren Schritte gemeinsam mit Ihnen zu besprechen.

Kanzlei EINS®| Medien- und Entertainmentrecht


EINS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dürener Str. 266
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T: 0221 - 340 919 90
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