Kanzlei EINS ist eine Rechtsanwaltskanzlei für die Entertainmentbranche mit Sitz in Köln. Wir verstehen uns als Full-Service-Boutique für unsere Mandanten: fokussiert und spezialisiert, mit umfassender Beratung und Vertretung zu allen Themen, die in dieser Branche wichtig sind.
Wir arbeiten aus Leidenschaft für die Sache mit und für Kreativschaffende aller Art – ob Künstler, Agenturen oder Unternehmen. Wir sind klassische Anwälte einerseits. Als Legal Manager für unsere Mandanten sind wir aber auch etwas mehr als das und verlieren neben rechtlichen Aspekten nie die unternehmerische Perspektive aus den Augen. Unsere Idee von bestmöglicher Rechtsberatung im Entertainmentbereich ist es, zu beraten, zu begleiten, zu gestalten und: zu streiten, wenn es Sinn ergibt bzw. notwendig wird.
Unser Leistungsversprechen dabei: Bei uns werden Sie nicht „durchgereicht“. Als Mandant steht Ihnen EIN verlässlicher Ansprechpartner zur Seite, wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen – egal worum es geht. Ist interne Abstimmung mit Kollegen notwendig, kümmert sich Ihr Ansprechpartner darum.
Und nicht zuletzt ist uns eines wichtig: Transparenz unserer Beratung sowie unserer Vergütung. Sprechen Sie uns gerne an.
Spezialisierung bedeutet Beschränkung im besten Sinne. Deswegen beraten wir nur in Rechtsgebieten und zu Fragestellungen, die für Kreativschaffende wirklich Relevanz haben: im Urheber- und Medienrecht, im Marken- und Wettbewerbsrecht, im Medien-Wirtschaftsrecht sowie im Bereich IT- und Datenschutzrecht.
Als Full-Service-Boutique im Bereich Entertainment unterstützen wir alle Player, die in und mit dieser Branche arbeiten. Einzelpersonen finden bei uns genauso Rat und Unterstützung wie kleine Agenturen und große Unternehmen. Denn was uns auszeichnet, ist unsere Spezialisierung. Und die bieten wir als One-Stop-Shop gerne allen an, die auf unsere besondere Kompetenz als Anwälte und Legal Manager und unsere Erfahrung im Bereich Entertainment zugreifen wollen.
Fabian Braches ist seit 2012 als Rechtsanwalt tätig.
Die Rechtsanwaltskammer Köln hat ihm aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen gestattet, die Bezeichnungen "Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht" (seit 2016) sowie "Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz" (seit 2019) zu führen.
Im Jahr 2023 wurde Fabian Braches vom Wirtschaftsmagazin Handelsblatt (in Kooperation mit dem US-Dienst "BEST LAWYERS") die Auszeichnung "Deutschlands Beste Anwälte - ONES TO WATCH" in der Kategorie "Gewerblicher Rechtsschutz" sowie in der Kategorie "Medien- und Urheberrecht" verliehen.
Seit Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt berät und vertritt er vor allem Unternehmen und Privatpersonen aus der Medien- und Entertainmentbranche – seit 2016 in der von ihm gegründeten Kanzlei EINS in Köln. Neben umfassender Beratung im Urheber- und Medienrecht, insbesondere im Werbe-, Film-, Fernseh- und Musikrecht und dem Recht der digitalen Medien, ist ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit der gewerbliche Rechtsschutz, vor allem das deutsche, europäische und internationale Markenrecht.
Vor der Gründung der Kanzlei EINS war Fabian Braches mehrere Jahre als Rechtsanwalt in der Medienrechtsboutique Scheuermann Westerhoff Strittmatter tätig, die vom Fachmagazin „The Legal500“ für den Bereich „Entertainment“ empfohlen wird. Zudem hat er mehrere Jahre in der Abteilung „Legal & Business Affairs“ der BRAINPOOL TV GmbH, einem der erfolgreichsten deutschen Medienunternehmen (u.a. tv total, STROMBERG), als Inhouse-Jurist gearbeitet.
Aufgrund seiner Branchenerfahrung aus unterschiedlichen Perspektiven ist er in der Lage, neben spezifischem Fachwissen auch unternehmerische Aspekte in seine anwaltliche Beratung einfließen zu lassen. Nicht zuletzt ist Fabian Braches nach einem LL.M.-Studium „Entertainment Law“ an der University of Westminster (London) in der Lage, ohne Sprachbarrieren in englischer Sprache fachspezifisch zu beraten.
Ausbildung:
RA Braches stammt ursprünglich aus Bonn. Er absolvierte sein Jurastudium an den Universitäten in Greifswald und Münster (Schwerpunkt Informations- Telekommunikations- und Medienrecht – Prof. Dr. Thomas Hoeren) und sein Rechtsreferendariat mit presse- und urheberrechtlichen Schwerpunkten am Landgericht Köln.
Veröffentlichungen:
2020 "Markenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows", Teil II - Verwendung von Spielen in TV-Shows - Benutzung als Marke?", IP-Rechtsberater (IPRB) 2020, 108-112
2020 "Markenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von
nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows", Teil I - Markenrechtlicher Schutz von Spielen", IP-Rechtsberater (IPRB) 2020, 85-90
2019 „Urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows“, IP-Rechtsberater (IPRB) 2019, 139-144
2007 „Problemfelder und Lösungsmöglichkeiten bei der juristischen Umsetzung von Domain-Sharing“, in: Backhaus / Hoeren (Hrsg.), Marken im Internet, Herausforderungen und rechtliche Grenzen für das Marketing, Vahlen 2007
Bisherige Dozententätigkeiten:
Dozent für Event- und Messerecht im Rahmen von Tagesseminaren sowie i.R.d. Studiengangs „Bachelor Eventmanagement und Messemanagement (B.Sc.)“ und des berufsbegleitenden Masterstudiengangs „Eventmarketing / Messen / Live-Kommunikation (MBA)“ (jeweils Studieninstitut für Kommunikation, Düsseldorf / TU Chemnitz)
Lehrbeauftragter „Medienrecht“ i.R.d. Studiengangs Medien- und Kommunikationsmanagement (B.A.); Hochschule Fresenius (Düsseldorf)
Tagesseminare, Vorträge und In-House-Schulungen zu allen von der Kanzlei angebotenen Themen
Frau Esma Kocaman leitet als Bürovorsteherin das Sekretariat der Kanzlei EINS und ist für unsere Mandanten stets die erste Ansprechpartnerin.
Als ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung verantwortet Frau Kocaman kanzleiintern die Bereiche
• Mandantenbetreuung
• Büroorganisation, EDV und Buchhaltung
• Personaleinsatz - und Personalführung
• Termin- und Fristenkontrolle
Unsere Mandanten unterstützt Frau Kocaman zudem in den folgenden Bereichen:
• Inkasso (Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung)
• Markenanmeldung / Korrespondenz mit den Markenämtern
• Begleitung von GmbH-Gründungen und Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen
• Royalty Management für Künstler (u.a. Lizenzabrechnung und Buchhaltung)
Frau Kocaman kommuniziert mit unseren Mandanten in deutscher, englischer und türkischer Sprache.
Bis zu ihrem Eintritt in die Kanzlei EINS im Jahr 2019 war Frau Kocaman für fast acht Jahre in einer Kölner Medienrechtsboutique ebenfalls als Bürovorsteherin tätig und verantwortete auch dort u.a. die oben genannten Fachbereiche.
Derzeit nimmt Frau Kocaman an dem von der Rechtsanwaltskammer Köln durchgeführten Fortbildungslehrgang zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Rechtsfachwirtin“ teil. Ziel dieser Fortbildung ist die Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten in allen nichtanwaltlichen Aufgabenfeldern einschließlich der Verwaltung, Organisation und Leitung der Kanzlei.
Marcel Denz ist seit 2024 als Rechtsanwalt bei der Kanzlei EINS tätig. Er berät Mandanten in den Bereichen Urheber- und Medienrecht sowie im gewerblichen Rechtsschutz.
Schon während des Studiums der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt „geistiges Eigentum und Wettbewerb“ war Marcel Denz bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft als studentischer Mitarbeiter tätig. Nach seinem Studium hat er als Inhouse-Jurist bei der fernao group mit Schwerpunkten im deutschen, europäischen und internationalen Datenschutzrecht gearbeitet.
Sein Rechtsreferendariat absolvierte Marcel Denz im Bezirk des Landgericht Aachen mit Stationen im Justiziariat der Deutschen Sporthochschule Köln sowie der Kanzlei WBS.Legal im Bereich Urheber- und Medienrecht. Mit einer Auslandsstation an den Standorten Prag und Bratislava bei Giese & Partner, einer der führenden internationalen Kanzleien in Tschechien und der Slowakei, erweiterte Marcel Denz schließlich seine internationale Erfahrung.
Marcel Denz spielt seit 2018 aktiv American Football und unterstützt derzeit als Free Safety das Team der COLOGNE RONIN.
Julien Schenk ist seit 2024 als Rechtsanwalt bei der Kanzlei EINS tätig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in den Bereichen des Presse-, Medien- und Urheberrechts sowie Markenrecht. Er berät insbesondere Mandanten aus dem Bereich der Kreativwirtschaft.
Sein Jurastudium absolvierte Rechtsanwalt Schenk an den Universitäten Bonn und Athen, wo er bereits früh ein besonderes Interesse für das Medienrecht entwickelte. Nach dem ersten Staatsexamen sammelte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in mehreren Kanzleien umfassende Erfahrungen im Medien- und Urheberrecht sowie im gewerblichen Rechtsschutz. Während seines Referendariats am Landgericht Köln vertiefte er seine fachliche Expertise durch Stationen in der Rechtsabteilung der Banijay Productions Germany GmbH (u.a. TV Total, Temptation Island) sowie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Bereich der ESF-Förderprogramme.
Seit 2018 ist er zudem als zertifizierter Datenschutzbeauftragter tätig und unterstützt seitdem insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Bewältigung datenschutzrechtlicher Herausforderungen.
Neben seiner juristischen Tätigkeit ist Julien Schenk als freischaffender Musiker aktiv. Seine umfassenden Erfahrungen in diesem Bereich ermöglichen ihm wertvolle Einblicke in die rechtlichen Herausforderungen der Musik- und Entertainmentbranche zu gewinnen.
Wir bieten Ihnen individuelle Beratung zu allen Rechtsfragen in den Bereichen Medien und Entertainment. Wenn Sie uns konsultieren möchten oder Fragen in Bezug auf unsere Rechtsgebiete und Leistungen haben, rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie das nebenstehende Kontaktformular. Wir melden uns so schnell wie möglich zurück, um alle weiteren Schritte gemeinsam mit Ihnen zu besprechen.
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