Mandanten

Unsere Mandanten verbindet vor allem eines: Sie alle haben direkt oder indirekt, mehr oder weniger stark mit Medien und Kreativität zu tun – ob Kreativ-Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Branchen, Kreative / Künstler oder Agenturen aus den verschiedensten Bereichen.

Und das verbindet auch uns mit unseren Mandanten: Wir teilen die Leidenschaft für Kreatives und haben uns deshalb darauf spezialisiert, all diejenigen in rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen, die an, für und mit kreativen Inhalten arbeiten und für deren wirtschaftliche Verwertung sorgen.

Dabei sind wir natürlich Rechtsberater und anwaltlicher Vertreter – außergerichtlich und vor Gericht, wenn notwendig. Darüber hinaus sind wir aber auch strategischer Berater in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen und Legal Manager, wenn wir unseren Mandanten damit die Unterstützung geben können, die sie wirklich benötigen.

Unternehmen

Unternehmen, die im kreativen Umfeld arbeiten, stehen häufig vor rechtlichen Herausforderungen, die Unternehmen anderer Branchen kaum bis gar nicht tangieren, z. B. wenn es um Film und Fernsehen geht, um Musik, Mode oder aber auch Gaming. Die Folge: die Anforderungen, die Kreativ-Unternehmen an eine fundierte Rechtsberatung stellen, sind andere. Allgemeines Rechtswissen im Wirtschafts- und Arbeitsrecht ist notwendig, vor allem aber Spezialwissen in den „kreativen Rechtsbereichen“ und Verständnis und Erfahrung in der Beratung in einem kreativen Umfeld.

Deswegen unterstützen wir Kreativ-Unternehmen natürlich in allen allgemeinen Angelegenheiten, vor allem aber in denjenigen Bereichen, die spezielles Branchen-Know-how und Fachwissen erfordern – rundum und aus einer Hand: im Zusammenhang mit urheber- und medienrechtlichen oder marken- und designrechtlichen Fragestellungen, im Zusammenhang mit spezifischen Fragen im IT-Bereich oder „klassischen“ Fragestellungen beispielsweise aus dem Gesellschafts-, Vertriebs- oder Arbeitsrecht.

Dabei haben wir natürlich immer alle rechtlichen Aspekte im Blick. Gleichzeitig kennen und bedenken wir in unserer anwaltlichen Arbeit aber auch faktische Realitäten, mit denen unsere Mandanten leben und arbeiten müssen. Nur so können wir Lösungen entwickeln, die im geschäftlichen Alltag unserer Mandanten dauerhaft rechtlich (und wirtschaftlich) funktionieren.

Zu unseren Mandanten aus dem Bereich Kreativ-Unternehmen zählen u.a. Film- & TV-Produzenten, Verlage, Mediendienstleister, Spiele-Entwickler, aber auch Spielzeughersteller, Modeunternehmen sowie Unternehmen der Medien- und Kreativwirtschaft.

Agenturen

Agenturen finden sich – im Vergleich zu Unternehmen wie z. B. Verwertern – oft in einer speziellen rechtlichen Situation im kreativen Betrieb. Sie arbeiten nicht selten in einer Position zwischen Unternehmen und Kreativen, als Manager oder Vermittler beispielsweise, aber auch als „Rechte-Aggregatoren“ in Rechteketten zwischen (verschiedenen) Kreativen und verwertenden Unternehmen.

Agentur ist dabei aber nicht gleich Agentur. Rechtliche Aspekte, die Agenturen im Agenturalltag beschäftigen, sind enorm vielfältig und sehr unterschiedlich: wie bei anderen Unternehmen kann auch bei Agenturen das Medien- und Urheberrecht wichtig werden, z. B. bei Foto- und Bildagenturen, Künstleragenturen, Kommunikations- und Werbeagenturen. Das Veranstaltungsrecht spielt z. B. für Eventagenturen eine Rolle, das IT-Recht für Agenturen, die sich mit digitaler Kommunikation und Software-Lösungen beschäftigen, oder das Markenrecht für Naming- und Marken-Agenturen.

In all diesen Bereichen sind wir gerne Ansprechpartner für Kommunikations- und Kreativagenturen, Werbe- und Digitalagenturen, Event-, PR- und Künstleragenturen, Design-, Marken- und Naming-Agenturen, Bild- & Foto- und Lizenzagenturen. Natürlich unterstützen wir aber auch Agenturen in allen Fragen des Medien-Wirtschaftsrechts, z. B. wenn es um gesellschaftsrechtliche oder arbeitsrechtliche Dinge geht (z. B. Zusammenarbeit mit „festen Freien“ etc.).

Kreative

Kreative sollten sich ihrer kreativen Arbeit in widmen können – und dafür entsprechend angemessen vergütet werden. Damit das gelingt, bedarf es allerdings häufig professioneller anwaltlicher Beratung, Unterstützung und Vertretung. Denn nicht zuletzt „leben“ Kreative aller Branchen und Kunstformen davon, dass ihre kreative Leistung nicht nur wertgeschätzt, sondern auch bezahlt wird.

Die Basis dafür sind Verträge auf Augenhöhe – Verträge mit Agenturen, Kreativ-Unternehmen oder direkt mit Nutzern bzw. Kunden. Exakt darum kümmern wir uns für Kreative z. B. mit Unterstützung bei der Verhandlung von Managementverträgen, aber natürlich auch, wenn es um Verträge für die Verwertung von Urheber- und Leistungsschutzrechten geht in der Verhandlung mit Verlagen, Labels und Produktionsfirmen, mit Agenturen, Veranstaltern und Sponsoren und natürlich auch mit Theatern und Bühnen etc.

So sind wir gerne anwaltlicher Berater und Vertreter und – bei Bedarf – auch Legal Manager für Autoren und Komponisten, Musiker, Bands und Klangkörper (U-Musik, E-Musik), für Fotografen, Designer und Grafiker und natürlich auch für Schauspieler, Moderatoren und Influencer.

Team

Fabian Braches Portrait
Fabian Braches Rechtsanwalt

Fabian Braches ist seit 2012 als Rechtsanwalt tätig.


Die Rechtsanwaltskammer Köln hat ihm aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen gestattet, die Bezeichnungen "Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht" (seit 2016) sowie "Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz" (seit 2019) zu führen.


Im Jahr 2023 wurde Fabian Braches vom Wirtschaftsmagazin Handelsblatt (in Kooperation mit dem US-Dienst "BEST LAWYERS") die Auszeichnung "Deutschlands Beste Anwälte - ONES TO WATCH" in der Kategorie "Gewerblicher Rechtsschutz" sowie in der Kategorie "Medien- und Urheberrecht" verliehen.


Seit Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt berät und vertritt er vor allem Unternehmen und Privatpersonen aus der Medien- und Entertainmentbranche – seit 2016 in der von ihm gegründeten Kanzlei EINS in Köln. Neben umfassender Beratung im Urheber- und Medienrecht, insbesondere im Werbe-, Film-, Fernseh- und Musikrecht und dem Recht der digitalen Medien, ist ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit der gewerbliche Rechtsschutz, vor allem das deutsche, europäische und internationale Markenrecht.


Vor der Gründung der Kanzlei EINS war Fabian Braches mehrere Jahre als Rechtsanwalt in der Medienrechtsboutique Scheuermann Westerhoff Strittmatter tätig, die vom Fachmagazin „The Legal500“ für den Bereich „Entertainment“ empfohlen wird. Zudem hat er mehrere Jahre in der Abteilung „Legal & Business Affairs“ der BRAINPOOL TV GmbH, einem der erfolgreichsten deutschen Medienunternehmen (u.a. tv total, STROMBERG), als Inhouse-Jurist gearbeitet.


Aufgrund seiner Branchenerfahrung aus unterschiedlichen Perspektiven ist er in der Lage, neben spezifischem Fachwissen auch unternehmerische Aspekte in seine anwaltliche Beratung einfließen zu lassen. Nicht zuletzt ist Fabian Braches nach einem LL.M.-Studium „Entertainment Law“ an der University of Westminster (London) in der Lage, ohne Sprachbarrieren in englischer Sprache fachspezifisch zu beraten.


Ausbildung:


RA Braches stammt ursprünglich aus Bonn. Er absolvierte sein Jurastudium an den Universitäten in Greifswald und Münster (Schwerpunkt Informations- Telekommunikations- und Medienrecht – Prof. Dr. Thomas Hoeren) und sein Rechtsreferendariat mit presse- und urheberrechtlichen Schwerpunkten am Landgericht Köln.


Veröffentlichungen:



2020 "Markenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows", Teil II - Verwendung von Spielen in TV-Shows - Benutzung als Marke?", IP-Rechtsberater (IPRB) 2020, 108-112


2020 "Markenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von
nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows", Teil I - Markenrechtlicher Schutz von Spielen", IP-Rechtsberater (IPRB) 2020, 85-90



2019 „Urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nicht-elektronischen Spielen in TV-Spielshows“, IP-Rechtsberater (IPRB) 2019, 139-144


2007 Problemfelder und Lösungsmöglichkeiten bei der juristischen Umsetzung von Domain-Sharing“, in: Backhaus / Hoeren (Hrsg.), Marken im Internet, Herausforderungen und rechtliche Grenzen für das Marketing, Vahlen 2007


Bisherige Dozententätigkeiten:


Dozent für Event- und Messerecht im Rahmen von Tagesseminaren sowie i.R.d. Studiengangs „Bachelor Eventmanagement und Messemanagement (B.Sc.)“ und des berufsbegleitenden Masterstudiengangs „Eventmarketing / Messen / Live-Kommunikation (MBA)“ (jeweils Studieninstitut für Kommunikation, Düsseldorf / TU Chemnitz)


Lehrbeauftragter „Medienrecht“ i.R.d. Studiengangs Medien- und Kommunikationsmanagement (B.A.); Hochschule Fresenius (Düsseldorf)


Tagesseminare, Vorträge und In-House-Schulungen zu allen von der Kanzlei angebotenen Themen

Esma kocaman
Esma Kocaman Bürovorsteherin / Rechtsanwaltsfachangestellte

Frau Esma Kocaman leitet als Bürovorsteherin das Sekretariat der Kanzlei EINS und ist für unsere Mandanten stets die erste Ansprechpartnerin.


Als ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung verantwortet Frau Kocaman kanzleiintern die Bereiche


• Mandantenbetreuung
• Büroorganisation, EDV und Buchhaltung
• Personaleinsatz - und Personalführung
• Termin- und Fristenkontrolle



Unsere Mandanten unterstützt Frau Kocaman zudem in den folgenden Bereichen:


• Inkasso (Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung)
• Markenanmeldung / Korrespondenz mit den Markenämtern
• Begleitung von GmbH-Gründungen und Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen
• Royalty Management für Künstler (u.a. Lizenzabrechnung und Buchhaltung)


Frau Kocaman kommuniziert mit unseren Mandanten in deutscher, englischer und türkischer Sprache.


Bis zu ihrem Eintritt in die Kanzlei EINS im Jahr 2019 war Frau Kocaman für fast acht Jahre in einer Kölner Medienrechtsboutique ebenfalls als Bürovorsteherin tätig und verantwortete auch dort u.a. die oben genannten Fachbereiche.


Derzeit nimmt Frau Kocaman an dem von der Rechtsanwaltskammer Köln durchgeführten Fortbildungslehrgang zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Rechtsfachwirtin“ teil. Ziel dieser Fortbildung ist die Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten in allen nichtanwaltlichen Aufgabenfeldern einschließlich der Verwaltung, Organisation und Leitung der Kanzlei.

Kontakt

Wir bieten Ihnen individuelle Beratung zu allen Rechtsfragen in den Bereichen Medien und Entertainment. Wenn Sie uns konsultieren möchten oder Fragen in Bezug auf unsere Rechtsgebiete und Leistungen haben, rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie das nebenstehende Kontaktformular. Wir melden uns so schnell wie möglich zurück, um alle weiteren Schritte gemeinsam mit Ihnen zu besprechen.

Kanzlei EINS®| Medien- und Entertainmentrecht


EINS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dürener Str. 266
50935 Köln


T: 0221 - 340 919 90
F: 0221 - 340 919 91
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